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FAQ Jugendthemen - Häufig gestellte Fragen
 
Schulen
 

Hochschule für Finanzen

Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen
Reuteallee 36
71634 Ludwigsburg
Tel 07141-140-0
Fax 07141-140-544
www.fh-ludwigsburg.de

 

Finanzschule Freiburg

Bildungszentrum Freiburg
Habsburgerstraße 130
79104 Freiburg
Tel: 0761/204-0
Fax: 0761/204-1054
Finanzschule Freiburg

 

Finanzschule Schwäbisch Gmünd

Bildungszentrum Schwäbisch Gmünd (Finanzschule)
Herlikofer Straße 37
73527 Schwäbisch Gmünd
Tel.: 07171 / 92561-0
Fax.: 07171 / 92561-21
Finanzschule Schwäbisch Gmünd
 

 
Beamtenrecht
 

Beamtenstatus

Die verfassungsrechtliche Grundlage des Berufsbeamtentums ist Art. 33 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.
Durch das Beamtenrecht sind die rechtlichen Beziehungen zwischen den Beamten und ihren Dienstherren geregelt. Das Beamtenverhältnis ist ein öffentlichrechtliches Dienst- und Treueverhältnis und unterliegt somit öffentlichem Recht. Beamte sind keine Arbeitnehmer, der Dienstherr ist kein Arbeitgeber im Sinne des Privatrechts.
Damit finden die Bestimmungen des bürgerlichen Rechts, insbesondere des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Arbeitsrechts auf das Beamtenverhältnis keine unmittelbare Anwendung.

Ernennung

In das Beamtenverhältnis wird man ernannt.
Die Ernennung erfolgt durch die Aushändigung einer entsprechenden Urkunde.
Die Urkunde muss die den im Beamtengesetz vorgeschriebenen Inhalt und die vorgeschriebene Form haben, sonst ist die Ernennung grundsätzlich nichtig.

Beamter auf Widerruf

In das Beamtenverhältnis auf Widerruf wird überwiegend berufen, wer den vorgeschriebenen Vorbereitungsdienst ableistet.

Beamter auf Probe

In das Beamtenverhältnis auf Probe kann berufen werden, wer zur späteren Verwendung im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit eine Probezeit zurückzulegen hat.
Dies geschieht meist nach Ablauf der Ausbildung und Bestehen der vorgeschriebenen Laufbahnprüfung. Die maximale Probezeit beträgt 5 Jahre.
In das Beamtenverhältnis auf Probe ist weiterhin zu berufen, wer zur Übertragung eins Amtes in leitender Funktion eine Probezeit zurückzulegen hat. Die Probezeit dauert in der Regel 3 Jahre und kann bei Abschluss mit hervorragendem Ergebnis um bis zu 1 Jahr verkürzt werden. Ein hervorragendes Ergebnis sieht die OFD Karlsruhe aktuell ab 13,50 Punkte als gegeben an.

Beamter auf Lebenszeit

In das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit darf nur berufen werden, wer dauernd hoheitsrechtliche Aufgaben wahrnehmen soll und sich nach Ableistung des Vorbereitungsdienstes und Ablegung der vorgeschriebenen Prüfung in seiner Probezeit bewährt hat.

Besoldung

Für die Höhe der Dienstbezüge in den verschiedenen Besoldungsgruppen sind die Leistung und die Erfahrungszeit maßgebend. Anwärter erhalten Anwärterbezüge.

Versorgung

Versorgung bei Dienstunfähigkeit im Beamtenverhältnis auf Widerruf
Innerhalb dieses Statusverhältnisses sind die Versorgungsansprüche im Falle einer Dienstunfähigkeit relativ gering, da lediglich eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung vorgenommen wird. Dies hat zur Folge, dass sich die Versorgung nach dem Widerruf des Beamtenverhältnisses ausschließlich nach dem Sozialversicherungsrecht richtet.
Versorgung bei Dienstunfähigkeit im Beamtenverhältnis auf Probe
Aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf erfolgt in der Regel die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe.
Für den Fall der Dienstunfähigkeit muss darin unterschieden werden, ob diese während des Dienstes oder außerhalb der dienstlichen Sphäre entstanden ist.
Bei der Dienstunfähigkeit, die nicht auf eine Dienstbeschädigung zurückzuführen ist, wird das Beamtenverhältnis grundsätzlich durch Entlassung beendet. Es besteht dann die Möglichkeit, dem Beamten einen Unterhaltsbetrag als Kannleistung zu bewilligen. Ein Rechtsanspruch auf die Bewilligung einer Kannleistung besteht allerdings nicht.
Sollte die Dienstunfähigkeit auf einen Dienstunfall zurückzuführen sein, erfolgt die Versetzung in den Ruhestand mit dem dazugehörigen Ruhegehalt.
Versorgung bei Dienstunfähigkeit im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit
Nach erfolgreicher Ableistung der Probezeit erfolgt die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.
Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ist die Versorgung bei Dienstunfähigkeit aber noch keineswegs gesichert. Es muss, damit bei Dienstunfähigkeit ein Ruhegehalt gewährt werden kann, eine 5-jährige Wartezeit erfüllt sein. In der Regel wird diese jedoch durch den Vorbereitungsdienst und die Probezeit erfüllt. Bei Dienstunfähigkeit im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit erfolgt die Versetzung in den Ruhestand und die Gewährung von Versorgungsbezügen nach den Vorschriften des Beamtenversorgungsgesetzes, sofern nicht eine Teildienstfähigkeit vorliegt.
 
 
 
 
 
 
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