Gewerkschaftsbeiträge ab 2026 höher begünstigt

Steueränderungsgesetz mit Auswirkungen auf den Werbungskostenabzug bei Gewerkschaftsbeiträgen

20. Dezember 2025

Die Gewerkschaftsbeiträge sind ab 2026 neben dem Arbeitnehmerpauschbetrag bei der Einkommensteuer-Veanlagung als Werbungskosten abzugsfähig.

Gewerkschaftsbeiträge neben Arbeitnehmerpauschbetrag abzugsfähig

Der Bundesrat hat am 19.12.2025 nach dem Bundestag dem Steueränderungsgesetz 2025 zugestimmt. Bestandteil des Gesetzes ist eine Änderung bei den Werbungskosten, wonach ab dem Veranlagungszeitraum 2026 Gewerkschaftsbeiträge neben und damit zusätzlich zum Arbeitnehmerpauschbetrag von derzeit 1.230 Euro abzugsfähig sind. Neben den vielen Vorteilen, die die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft bietet, ist der Beitrag im Einkommensteuerbescheid ab dem Jahr 2026 damit immer als Werbungskosten zu berücksichtigen. Dafür ist aber die Abgabe einer Einkommensteuererklärung notwendig.

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