Menschen mit Beeinträchtigung

Die DSTG Baden-Württemberg setzt sich für eine zeitgemäße Behinderungspolitik im Bereich von Arbeit und Beschäftigung ein. Sie fühlt sich den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention und ihrem Leitbild der Inklusion verpflichtet. Behinderung entsteht aus der Wechselwirkung einer persönlichen Beeinträchtigung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren. Nach dieser Betrachtungsweise ist Behinderung keine persönliche Angelegenheit mehr. Durch den Abbau von äußeren und inneren Barrieren sollen inklusive Beschäftigungsverhältnisse gestaltet werden, in denen Menschen mit physischen, seelischen oder geistigen Beeinträchtigungen ohne Anpassungsdruck ihrer Tätigkeit nachkommen können.

Dieser menschenrechtliche Anspruch besteht nicht nur für schwerbehinderte Menschen im Sinne des SGB IX. Die DSTG hat damit ebenso die Belange älterer Beschäftigter im Blick, wie auch die von Menschen, deren physische oder andere Beeinträchtigung zwar relevant ist, eine Schwerbehinderteneigenschaft (Grad der Behinderung von mindestens 50) jedoch nicht begründet.

Vom und in den Bezirksvorständen der DSTG Baden und DSTG Württemberg ist dazu jeweils ein Vertreter als Ansprechpartner und Mitglied in einer Kommission für die Menschen mit Behinderung der DSTG Bund benannt.


Vertreter für Menschen mit Beeinträchtigung

  • Jochen Schulte
  • Jochen Schulte

    OV Stuttgart I

    ■ Vertreter der DSTG Württemberg in der Kommission der Menschen mit Behinderung bei der DSTG Bund

    ■ Hauptvertrauensperson beim FM Baden-Württemberg

    schulte(at)dstg-wue.de
  • Karlheinz Flaig

    OV Sinsheim

    ■ Vertreter der DSTG Baden in der Kommission der Menschen mit Behinderung bei der DSTG Bund

    ■ Bezirksvertrauensperson bei der OFD Baden-Württemberg

    flaig(at)dstg-baden.de

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