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Übernahme des Tarifergebnisses auf Beamt/innen und Versorgungsempfänger/innen
Übernahme des Tarifergebnisses auf Beamt/innen und Versorgungsempfänger/innen gefordert - Auszahlung der Besoldungs- und Versorgungsanpassungen mit den Bezügen für August 2026 geplant.
Übernahme des Tarifergebnisses auf Beamt/innen und Versorgungsempfänger/innen
Auszahlung der Besoldungs- und Versorgungsanpassungen mit den Bezügen für August 2026
Der Finanzausschuss des Landtags hat am 2. Juli 2026 zugestimmt, dass die zum 1. April 2026 vorgesehenen Erhöhungen bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes ausgezahlt werden. Das dafür nötige Gesetzgebungsverfahren wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2026 erfolgen; die Zahlungen stehen daher unter dem Vorbehalt dieser späteren gesetzlichen Regelung.
Über die gesamte Laufzeit wurde Folgendes vereinbart:
- Lineare Erhöhung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge zum 1. April 2026 um 2,82 Prozent, zum 1. März 2027 um 2,0 Prozent sowie zum 1. Januar 2028 um weitere 1,0 Prozent.
- Erhöhung der Anwärterbezüge und Unterhaltsbeihilfen entsprechend dem Tarifabschluss: 60 Euro zum 1. April 2026, weitere 60 Euro zum 1. März 2027 und 30 Euro zum 1. Januar 2028.
Mit den August-Bezügen erfolgt somit die Auszahlung des Erhöhungsbetrags für April bis August 2026.
