Mitgliedsbeiträge

der DSTG Baden und DSTG Württemberg

Mitgliedsbeiträge ab 1.1.2025 (monatlicher Beitrag):

Besoldungsgruppe

BesoldungsgruppeVollzeitPensionär
A 6 - A 79,30 €9,30 €
A 810,70 €9,30 €
A 910,90 €9,30 €
A 1011,20 €9,40 €
A 1114,00 €12,00 €
A 1214,30 €12,30 €
A 1317,50 €15,10 €
A 1417,90 €15,40 €
A 1522,60 €17,90 €
A 16 und höher23,30 €18,30 €

Entgeltgruppe

EntgeltgruppeVollzeitRentner
EG 1- EG 79,30 €9,30 €
EG 810,70 €9,30 €
EG 910,90 €9,30 €
EG 1011,20 €9,40 €
EG 1114,00 €12,00 €
EG 1214,30 €12,30 €
EG 1317,50 €15,10 €
EG 1417,90 €15,40 €
EG 1522,60 €17,50 €
EG 16 u. höher23,30 €18,30 €

Teilzeitbeschäftigte mit einem Anteil von unter 75 v. H. (entsprechend bei Pensionären mit Ruhegehaltsbezügen unter 60 %) sowie bei Ehegattenmitgliedschaften für das betragsniedrigere Mitglied, ermäßigt sich der Beitrag auf 9,30 €

Für Beschäftigte in der Ansparphase sowie Freistellungsphase für das Freistellungsjahr VwV (Sabbatjahr) mit einem Besoldungsanteil von unter 75 v. H. ermäßigt sich der Beitrag ebenfalls auf 9,30 €. Für Beschäftigte, die unmittelbar nach der Freistellungsphase in den Ruhestand treten, wird ab dem Zeitpunkt der Freistellungsphase der Beitrag für Pensionäre erhoben.

Während der Elternzeit ohne Bezüge bzw. bei Beurlaubung stellt der Bezirksverband das Mitglied beitragsfrei.

Für alle Ermäßigungen gilt: Nur auf Antrag!

Anwärter sind während der Ausbildungszeit beitragsfrei.

Bei Besoldungs-/ Gehaltserhöhungen wird der Beitrag dynamisiert.

Links

Logo der DSTG Bund
Logo der DSTG Baden
Logo der DSTG Württemberg