Steuergerechtigkeit verwirklichen |
Gesetzesflut stoppen / Steuervereinfachung |
Unser Steuerrecht ist zu einem "Steuerchaos" verkommen. Im
Bestreben um Einzelfallgerechtigkeit werden immer mehr
Regelungen geschaffen, die wegen ihrer Unübersichtlichkeit im
Ergebnis zu mehr Ungerechtigkeit führen.
Der Gesetzgeber wird aufgefordert, jede Steuerrechtsänderung auf ihre Praktikabilität
und die personellen Auswirkungen zu überprüfen. Nur echte Vereinfachungen
dürfen ins Bundesgesetzblatt. Mit dem Steuerrecht dürfen keine
anderen Rechtsgebiete gestaltet und strukturiert werden (Umwelt, Soziales,
Infrastruktur, Denkmalschutz u. ä.). |
Steuergerechtigkeit
durch gleichmäßigen Steuervollzug |
Gleichmäßigkeit der
Besteuerung sichert die Staatseinnahmen, die zur Bewältigung
aller gesellschaftlichen Aufgaben dringend notwendig sind. Der
Gleichheitsgrundsatz unseres Grundgesetzes ist die rechtliche
Grundlage für die Gleichmäßigkeit der Besteuerung und für
Steuergerechtigkeit.
Wer an der Finanzverwaltung spart, verzichtet in
fahrlässiger Weise auf Steuereinnahmen.
Die Mängel in der Steuergesetzgebung und der
Besteuerungspraxis behindern zusammen mit dem bundesweiten
Personalmangel in der Steuerverwaltung einen
verfassungskonformen Steuervollzug. Der Personalmangel bewirkt,
dass die Steuerverwaltung ihre Kontrollfunktionen nicht mehr
wahrnehmen kann. Folge davon ist eine weitere Zunahme von
Steuerhinterziehung und -betrug sowie der Schattenwirtschaft,
durch die bundesweit jährlich rund 75 Milliarden Euro
Steuerausfälle entstehen.
Um den Personalmangel abzubauen,
wird qualifiziertes Personal benötigt, das nur bei einer
attraktiven Steuerverwaltung gewonnen werden kann. |
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