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Schwerbehindertenvertretung - Inklusion
 
Die DSTG Baden-Württemberg setzt sich ein für eine zeitgemäße Behinderungspolitik im Bereich von Arbeit und Beschäftigung. Sie fühlt sich den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention und ihrem Leitbild der Inklusion verpflichtet.

Behinderung entsteht aus der Wechselwirkung einer persönlichen Beeinträchtigung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren. Nach dieser Betrachtungsweise ist Behinderung keine persönliche Angelegenheit mehr. Durch den Abbau von äußeren und inneren Barrieren sollen inklusive Beschäftigungsverhältnisse gestaltet werden, in denen Menschen mit physischen, seelischen oder geistigen Beeinträchtigungen ohne Anpassungsdruck ihrer Tätigkeit nachkommen können.

Dieser menschenrechtliche Anspruch besteht nicht nur für schwerbehinderte Menschen im Sinne des SGB IX. Die DSTG BW hat damit ebenso die Belange älterer Beschäftigter im Blick, wie auch die von Menschen, deren physische oder andere Beeinträchtigung zwar relevant ist, eine Schwerbehinderteneigenschaft (Grad der Behinderung von mindestens 50) jedoch nicht begründet.

Mit den „Positionen“ erfährt diese Grundhaltung die ihr notwendige Konkretisierung. Sie können als Leitfaden für inklusives Denken gelesen werden. Die Positionspapiere werden seit 2012 im DSTG magazin bundesweit veröffentlicht. Etliche andere Gewerkschaften des dbb haben die Positionen übernommen und in ihren Magazinen abgedruckt.

Ansprechpartner für Menschen mit Beeinträchtigungen sind
 
für den Bezirksverband Baden
Karlheinz Flaig
(OV Sinsheim)
Bezirksvertrauensperson bei der OFD Karlsruhe

flaig@dstg-bw.de
   
und für den Bezirksverband Württemberg
Jochen Schulte
(OV Stuttgart I)
Hauptvertrauensperson beim MFW Baden-Württemberg

schulte@dstg-bw.de .
 
 
 
 
 
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